Die deutsche Staatsangehörigkeit
1. Die deutsche Staatsangehörigkeit
Deutsche Pässe werden nur deutschen Staatsangehörigen ausgestellt.
Wenn Sie erstmalig einen deutschen Pass erhalten möchten, wird zunächst geprüft, ob Sie eventuell bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt entweder automatisch oder durch Einbürgerung.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird in der Regel durch Abstammung erworben. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann u.a. automatisch durch Geburt erworben worden sein, bei
- Geburt als eheliches Kind eines deutschen Vaters ab 1914,
- Geburt als eheliches Kind mit einem deutschen Elternteil
(Vater oder Mutter) ab 1.1.1975, - Geburt als nichteheliches Kind eines deutschen Vaters ab 1.7.1993,
wenn eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft vorliegt.
Die durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit kann später auch verloren worden sein, wenn auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erworben wurde (z.B. wenn sich der Vater später mit seinen Kindern in Mexiko einbürgern liess).
4. Einbürgerung in Mexiko
Deutsche Staatsangehörige, die auf Antrag eine fremde (hier: mexikanische) Staatsangehörigkeit erwerben, verlieren damit automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Eine Beihaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb der mexikanischen Staatsangehörigkeit ist nicht möglich, da die mexikanischen Behörden bei Einbürgerung in Mexiko den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit fordern.