Honorarkonsuln in Mexiko

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Die deutschen Honorarkonsuln in Mexiko sind in vielfacher Hinsicht in die deutsch-mexikanische Zusammenarbeit eingebunden: wirtschaftliche Beziehungen und Kooperation, Verkehr, Kultur und Rechtspflege.

Ein ganz praktisches Beispiel hierfür ist, dass Anträge auf Kinderreisepässe, vorläufige Reisepässe und Visa bei ihnen direkt abgegeben werden können. Anträge auf Erteilung eines Europapasses von deutschen Staatsangehörigen ab 6 Jahren können auf Grund der erforderlichen Abnahme von Fingerabdrücken in der Botschaft Mexiko-Stadt sowie bei den Honorarkonsuln in Cancún, Mérida, Puebla, Monterrey und Guadalajara eingereicht werden.

Auch Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften sind vor Ort möglich. Dies erspart oft eine weite Anreise zur Botschaft in Mexiko-Stadt. Honorarkonsuln können jedoch nicht im gleichen Umfang Amtshandlungen vornehmen wie die  Botschaft selbst. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass ein Honorarkonsul bei bestimmten Anliegen letztlich doch an die Botschaft in Mexiko-Stadt verweisen muss.

Honorarkonsuln erheben Gebühren nach den einschlägigen deutschen Gebührenvorschriften.
 
Selbstverständlich müssen Auslagen, die dem Honorarkonsul in einer Angelegenheit entstehen, ersetzt werden: z.B. für Telefonkosten – auch für Gespräche mit der Botschaft in Mexiko-Stadt-, Portokosten, Faxkosten, Kopierkosten usw.


Die Honorarkonsuln sind ehrenamtlich tätig. Meist handelt es sich um deutsche oder deutschstämmige Geschäftsleute. Sie nehmen das Ehrenamt des Honorarkonsuls neben ihren anderen beruflichen Aufgaben wahr.